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BGH, 19.10.1983 - 3 StR 422/83 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erheblichkeit der falschen Mengenberechnung von eingeführten Betäubungsmitteln für die Strafzumessung - Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.10.1982 - 5 StR 556/82
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
Auszug aus BGH, 19.10.1983 - 3 StR 422/83
Zwar geht das Landgericht bei der rechtlichen Würdigung zutreffend davon aus, daß sich die Angeklagten des gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 Abs. 3 Nr. 1 und 4 BtMG) in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) schuldig gemacht haben, wobei sie durch die rechtlich bedenkliche (vgl. BGH Strafverteidiger 1983, 19; BGH, Beschluß vom 13. September 1983 - 5 StR 595/83) Annahme einer fortgesetzten Handlung jedenfalls nicht beschwert sind. - BGH, 13.09.1983 - 5 StR 595/83
Erwerb von Heroin zum Eigenbedarf - Festellung der Mindestmenge von erworbenen …
Auszug aus BGH, 19.10.1983 - 3 StR 422/83
Zwar geht das Landgericht bei der rechtlichen Würdigung zutreffend davon aus, daß sich die Angeklagten des gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 Abs. 3 Nr. 1 und 4 BtMG) in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) schuldig gemacht haben, wobei sie durch die rechtlich bedenkliche (vgl. BGH Strafverteidiger 1983, 19; BGH, Beschluß vom 13. September 1983 - 5 StR 595/83) Annahme einer fortgesetzten Handlung jedenfalls nicht beschwert sind.