Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1983 - 3 StR 422/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,12621
BGH, 19.10.1983 - 3 StR 422/83 (https://dejure.org/1983,12621)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1983 - 3 StR 422/83 (https://dejure.org/1983,12621)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1983 - 3 StR 422/83 (https://dejure.org/1983,12621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,12621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erheblichkeit der falschen Mengenberechnung von eingeführten Betäubungsmitteln für die Strafzumessung - Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.10.1982 - 5 StR 556/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 19.10.1983 - 3 StR 422/83
    Zwar geht das Landgericht bei der rechtlichen Würdigung zutreffend davon aus, daß sich die Angeklagten des gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 Abs. 3 Nr. 1 und 4 BtMG) in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) schuldig gemacht haben, wobei sie durch die rechtlich bedenkliche (vgl. BGH Strafverteidiger 1983, 19; BGH, Beschluß vom 13. September 1983 - 5 StR 595/83) Annahme einer fortgesetzten Handlung jedenfalls nicht beschwert sind.
  • BGH, 13.09.1983 - 5 StR 595/83

    Erwerb von Heroin zum Eigenbedarf - Festellung der Mindestmenge von erworbenen

    Auszug aus BGH, 19.10.1983 - 3 StR 422/83
    Zwar geht das Landgericht bei der rechtlichen Würdigung zutreffend davon aus, daß sich die Angeklagten des gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 Abs. 3 Nr. 1 und 4 BtMG) in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) schuldig gemacht haben, wobei sie durch die rechtlich bedenkliche (vgl. BGH Strafverteidiger 1983, 19; BGH, Beschluß vom 13. September 1983 - 5 StR 595/83) Annahme einer fortgesetzten Handlung jedenfalls nicht beschwert sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht